NHR Program

NHR STATUS PORTUGAL

Seit seiner Einführung im Jahr 2009 hat das portugiesische Programm für Personen ohne festen Wohnsitz (NHR) viele qualifizierte Fachkräfte, vermögende Privatpersonen und Rentner angezogen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Portugal begründen möchten.

Die NHR ermöglicht es qualifizierten Personen, in einem Land mit weißer Liste steuerlich ansässig zu werden und gleichzeitig ihre Steuerschuld auf viele Kategorien von Einkünften aus in- und ausländischen Quellen für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren zu minimieren.

Um sich als NHR zu qualifizieren, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen nach portugiesischem Recht steuerlich ansässig sein

&

  • in den vorangegangenen fünf Jahren nicht als in Portugal ansässig besteuert worden sein

Um als Steuerinländer zu gelten, sollte die Person:

  • Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Portugal während des betreffenden Steuerjahres

oder

  • die bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres eine Wohnung in Portugal gekauft oder gemietet haben und die Absicht haben, diese als gewöhnlichen Wohnsitz zu nutzen.
  • Portugal hat mehr als 60 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, so dass Einkünfte aus dem Ausland von der portugiesischen Einkommensteuer befreit sind, sofern: Es wird im Quellenstaat gemäß dem geltenden Steuerabkommen besteuert

oder

  • Wenn kein Abkommen anwendbar ist, wird das Einkommen im Quellenstaat effektiv besteuert und gilt nicht als in Portugal erzielt
  • Einkünfte aus portugiesischen Quellen, die aus Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung stammen, werden mit einem Pauschalsatz von 20 % besteuert.
  • Renten aus dem Ausland werden mit einem Mindestsatz von 10 % besteuert (gilt für Personen, die nach dem 31. März 2020 NHR gründen)
  • Keine Steuer auf ausländische Einkünfte, Dividenden, Mieteinnahmen, Zinsen und Kapitalgewinne, wenn sie korrekt strukturiert sind
  • Keine Erbschaftssteuer auf Vermögen, das an den Ehegatten, die Nachkommen oder die Verwandten in aufsteigender Linie übergeht
  • Keine Vermögenssteuern
  • Portugiesische Unternehmen können die EU-Nichtdiskriminierungsvorschriften und die EU-Richtlinien über Fusionen, Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren sowie die portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen.
  • Wir haben Experten vor Ort, die Ihnen sehr gut helfen können